Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Betreten der Freizeitanlage„Geheime Welt“ Kobern-Gondorf werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung der Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorf durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages

„Geheime Welt“ Kobern-Gondorf, ein Unternehmen der Sky Indoor GmbH in Wiesbaden

Um das gefahrlose bzw. sichere Spielen in der Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorf zu ermöglichen, müssen folgende Regeln beachtet werden:

Die Nutzung der verschiedenen Spielelemente: Hochseilanlage, Minigolfanlage Indoor, Minigolfanlage Outdoor, Trampoline, Hüpfburgen, Bamperball etc.) erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher.

Für Schäden, die Kindern, Eltern oder anderweitigen Besuchern des Abenteuerlandes aufgrund von eigener unsachgemäßer Behandlung bzw. Handhabung der Gerätschaften entstehen, sind die Eltern bzw. die verantwortlichen erwachsenen Begleiter der Kinder verantwortlich. Sämtliche Einrichtungen und Geräte sind in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Die Eltern und Begleiter der Kinder sind gehalten, die in den Räumlichkeiten der gesamten Anlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorf geführten Kinder in der Weise selbst zu beaufsichtigen, dass Schäden der Kinder sowie an der Einrichtung und den Gerätschaften vermieden werden. Sollten Sie Ihre Kinder alleine in unserer Parkanlage lassen, ohne dass unser Personal das mitbekommen haben sollte, obliegt Ihnen dennoch die Aufsichtspflicht.

Die Eltern sind für das Handeln der Kinder verantwortlich. Das beschäftigte Personal wird die Eltern und Begleiter bei Bedarf bezüglich der Betreuung beratend unterstützen, ohne dass damit ein Betreuungsverhältnis begründet wird. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal der Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern- Gondorf ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.

Die Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorf haftet insbesondere nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher sowie für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden.
Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.

Kinder unter 7 Jahren müssen besonders intensiv beaufsichtigt werden. Die Beaufsichtigung hat so intensiv zu erfolgen, wie wenn das zu beaufsichtigende Kind z.B. bereits in der Vergangenheit schon einmal durch Schadenszufügung oder durch besonders aggressives Verhalten auffällig geworden wäre.

Eine Beaufsichtigung oder Betreuung der Kinder ist nicht Gegenstand der Benutzungsvereinbarung.

Hinsichtlich der Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Freizeitanlage gilt der Grundsatz einer schonenden und pfleglichen Behandlung. Bei grobem Verstoß gegen diese grundlegenden Richtlinien können die betreffenden Personen ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Geschäftsleitung oder einem Mitarbeiter unserer Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorfverwiesen werden. Dabei haben das betreffende Kind und dessen erwachsene Begleitperson die Anlage zu verlassen.

Den Anweisungen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter der Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorfist Folge zu leisten.

Eine Haftung für die in die Freizeitanlage „Geheime Welt“ Kobern-Gondorf vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.

Das Klettern an den Außennetzen der Hochseilanlage sowie auf nur von außen zugänglichen Teilen des Seilgartens und an der Umzäunung der ausgestellten Deko-Figuren, wie auch der Umzäunung der Terrasse ist untersagt.

Das Tragen von Hals- /Schmuck-Ketten am Körper ist untersagt.

In der Kleinkinderspielanlage haben nur Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Zutritt. In der Hauptspielanlage, d.h. in der gesamten Anlage ausgenommen dem Kleinkinderbereich haben Kinder unter 4 Jahren nur in Begleitung Erwachsener Zutritt. Besonders zutreffend ist die Altersregelung für den Mini-Golf-Bereich in der Halle.

Verletzten Kindern oder Kindern mit ansteckenden Krankheiten ist die Benutzung der Spielanlage nicht gestattet.

Das Betreten der Spielanlage ist Kindern nur mit sauberen (beim schlechten Wetter mitgebrachten Ersatzschuhen) erlaubt, aber auch nicht barfuß. Bei der Benutzung der Spielgeräte durch Erwachsene gelten auch für diese die gleichen Regeln.

Das Mitbringen von selbst zubereiteten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Der Verzehr darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen vorgenommen werden. Im Gastronomiebereich gilt grundsätzlich Selbstbedienung. Das gebrauchte Geschirr bitte in die dafür vorgesehenen Geschirrwageneigenständig abzustellen.

Süßigkeiten, Kaugummis und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Spielanlagen genommen werden.

Zur Sicherheit der eigenen und anderen Kinder darf kein eigenes Spielzeug mit in die „Geheime Welt Kobern-Gondorf“ Anlagegebracht werden, vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in die Spielanlagen zu nehmen.

Aggressives Verhalten und Überanstrengung der Kinder (wie Überhitzung, Übermüdung etc.) sollten vermieden werden.

Mit Rücksicht auf unsere Kinder ist das Rauchen in der Halle strengst untersagt.Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen außerhalb des Spielbereichs gestattet.
Kerzen (z.B. für den mitgebrachten Geburtstagskuchen) sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Zur Vermeidung von Unfällen beachten Sie auch bitte unbedingt die Anweisungen an den Spielgeräten.

Die gesamte Anlage wird nur für versicherungstechnische Aspekte und zur Ihrer eigenen Sicherheit Video überwacht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns und freuen uns auf Ihren Besuch!
Nur wenn wir gemeinsam gewisse Richtlinien einhalten, ist ein sicheres und sauberes Spielen möglich!